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	<title>Christoph Hofmann, Autor auf Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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	<description>Erbrecht &#124; Steuerrecht &#124; Mietrecht</description>
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	<title>Christoph Hofmann, Autor auf Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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		<title>Scheidung und Erbrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2026 06:55:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn zwei nicht verheiratete Lebensgefährten einen Erbvertrag schließen und später heiraten, kann dieser Erbvertrag nach einer Scheidung wirksam bleiben. Dies soll jedenfalls gelten,wenn im Erbvertrag keine anderslautende Regelung für den Fall der Scheidung getroffen wurde. BGH 22.05.2024 VI ZB 26 <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-erbrecht/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn zwei nicht verheiratete Lebensgefährten einen Erbvertrag schließen und später heiraten, kann dieser Erbvertrag nach einer Scheidung wirksam bleiben.</p>
<p>Dies soll jedenfalls gelten,wenn im Erbvertrag keine anderslautende Regelung für den Fall der<br />
Scheidung getroffen wurde.</p>
<p>BGH 22.05.2024 VI ZB 26 / 23 </p>
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		<title>Corona Pachtvertrag</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/corona-pachtvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 14:50:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Mietminderung]]></category>
		<category><![CDATA[Pachtvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber hat auf das Thema Corona und Pachtvertrag reagiert. Am 18. Dezember 2020 ist das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen worden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zugunsten derjenigen, die für ihren Betrieb Geschäftsräume oder Grundstücke gepachtet haben und <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/corona-pachtvertrag/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber hat auf das Thema Corona und Pachtvertrag reagiert.</p>
<p>Am 18. Dezember 2020 ist das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen worden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zugunsten derjenigen, die für ihren Betrieb Geschäftsräume oder Grundstücke gepachtet haben und diese aufgrund staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID 19 Pandemie nur noch eingeschränkt oder nicht mehr nutzen können :</p>
<p>Zum einen wird klargestellt, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Diese Regelung stärkt die Verhandlungsposition insbesondere der Gewerbemieter und appelliert damit zugleich an die Verhandlungsbereitschaft der Vertragsparteien. Es hängt weiterhin stets vom jeweiligen Einzelfall ab, ob für den Zeitraum, in dem ein Betrieb von einer staatlichen Maßnahme betroffen ist, eine Vertragsanpassung des Pachtvertrages angemessen ist.</p>
<p>Möglich ist z.B.</p>
<p>&#8211; eine Stundung oder Anpassung der Miethöhe</p>
<p>&#8211; eine Verringerung der angemieteten Fläche</p>
<p>&#8211; Aufhebung der Pachtvertrages.</p>
<p>Eine automatische Mietminderung o.ä. folgt daraus nicht.</p>
<p>Die Mieter oder Pächter müssen darlegen und beweisen, dass die Parteien den Pachtvertragertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten. Weiterhin darf es ihnen nicht zumutbar sein, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, am unveränderten Vertrag festzuhalten.</p>
<p>Das OLG Dresden hat in einem Fall entschieden den Mietvertrag wegen einer Corona-bedingten Schließungsanordnung anzupassen. Das Gericht gewährte der Mieterin einen Anspruch auf Absenkung der Miete um die Hälfte.  ( OLG Dresden 24.02.2021 Az. 5 U 1782/20 )</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Scheidung und Eigenbedarf</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-eigenbedarf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2021 16:00:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenbedarf]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Eigenbedarf bei Scheidung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 02.09.2020 (Az.: VIII ZR 35/19) zum Eigenbedarf entschieden: Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten sind im mietrechtlichen Sinne Familienangehörige. Auch in Bezug auf diese Personen kann sich der Vermieter auf die <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-eigenbedarf/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Eigenbedarf bei Scheidung</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 02.09.2020 (Az.: VIII ZR 35/19) zum Eigenbedarf entschieden:</p>
<p>Getrennt lebende oder geschiedene Ehegatten sind im mietrechtlichen Sinne Familienangehörige. Auch in Bezug auf diese Personen kann sich der Vermieter auf die Kündigung wegen Eigenbedarfs berufen.</p>
<p>Gemäß § 573 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann der Vermieter dem Mieter kündigen, sofern er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Ein solches Interesse liegt nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB insbesondere dann vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dies gilt auch bei Scheidung oder Trennung der Eheleute.</p>
<p>Ein Ehegatte ist – unabhängig vom Fortbestand der Ehe – Famlienangehöriger.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Scheidung und Erbschaft</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-erbschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2020 14:09:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehescheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erbschaft im Fall der Scheidung Sofern bei Eheschließung keine ehevertragliche Regelung getroffen wurde, leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Für die Berechnung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich sind beide Ehegatten <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-erbschaft/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erbschaft im Fall der Scheidung</p>
<p>Sofern bei Eheschließung keine ehevertragliche Regelung getroffen wurde, leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird.</p>
<p>Für die Berechnung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich sind beide Ehegatten gesetzlich verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen), im Zeitpunkt der Trennung (Trennungsvermögen) sowie im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages (Endvermögen) zu erteilen.</p>
<p>Ein Ehegatte hat während der Ehezeit dann einen  Zugewinn erzielt, wenn sein Endvermögen größer ist als sein Anfangsvermögen. Ein Ausgleichsanspruch entsteht dann, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen übersteigt. Der Zugewinnausgleichsanspruch besteht in der Hälfte des Überschusses.</p>
<p>Erbt ein Ehegatte kurz vor der Hochzeit eine schuldenfreie Immobilie, so stellt der Wert der Immobilie eine Aktivposition im Anfangsvermögen dar. Ist die Immobilie auch noch zum Ehezeitende vorhanden, ist der Wert zu diesem Zeitpunkt im Endvermögen zu berücksichtigten. Eine geerbte Immobilie führt daher nur dann zu einem Vermögenszuwachs, wenn diese nach der Eheschließung im Wert gestiegen ist. Der andere Ehegatte nimmt daher über den Zugewinnausgleich lediglich an der Wertsteigerung teil. Der Erbschaftsgegenstand an sich ist daher nicht hälftig aufzuteilen.</p>
<p>Dasselbe gilt, wenn der Ehegatte während der Ehe eine Immobilie erbt. In diesem Fall handelt es sich um sog. privilegiertes Anfangsvermögen. Diese Ausführungen zur Erbschaft im Fall der Scheidung gelten  auch für Schenkungen.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bauträger und Übergabe</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:58:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bauträger]]></category>
		<category><![CDATA[kaufpreis]]></category>
		<category><![CDATA[rate]]></category>
		<category><![CDATA[übergabe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger Aus der Makler &#8211; und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger</p>
<p>Aus der Makler &#8211; und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch wenn die Wohnung bereits bewohnbar ist.</p>
<p>Es kann daher sein, dass die Kaufpreisrate für die Gesamtfertigstellung noch offen ist. Der Bauträger hat dann, mangels Fälligkeit der ausstehenden Beträge, kein Recht, die Übergabe bei Bezugsfertigkeit bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge zu verweigern. ( LG Landshut 07.01.2020 ; Az.: 72 O 4112/19 )</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ohne notarielle Beurkundung keine Bindung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ohne-notarielle-beurkundung-keine-bindung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2020 16:35:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beurkundung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstückskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Notar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag kann sich ein Verhandlungspartner grundsätzlich ohne Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen. Dies gilt jedenfalls vor der notariellen Beurkundung. Macht der andere Vertragsteil im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-notarielle-beurkundung-keine-bindung/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag kann sich ein Verhandlungspartner grundsätzlich ohne Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen. Dies gilt jedenfalls vor der notariellen Beurkundung. Macht der andere Vertragsteil im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er selbst die damit verbundenen Risikenund Kosten.</p>
<p>Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar. Dieser ist auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten.  In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren. Dazu gehört auch die Verschaffung von relevanten Informationen für den Vertragsabschluss. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.</p>
<p>Aufwendungen, die ein Vertragsteil in der Hoffnung auf einen Vertragsschluss macht, müssen nicht ersetzt werden. Gerade bei notariell zu beurkundenden Verträgen würde eine solche vorvertragliche Haftung zu einem indirekten Zwang zum Vertragsabschluss führen.</p>
<p>OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2019 &#8211; 24 U 21/19</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ohne Belehrung haftet der Architekt</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2020 16:20:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Belehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Ohne Belehrung haftet der Architekt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn ihn der Architekt entsprechend aufgeklärt und belehrt hat.</p>
<p>Mehraufwendungen für solche Bauleistungen, die bei ordnungsgemäßer Planung ohnehin angefallen wären (sog. Sowieso-Kosten), kann der Bauherr vom Architekten nicht ersetzt verlangen.</p>
<p>Ein auf fehlerhafter Planung beruhender Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist nur ausgeschlossen, wenn der Bauherr diese Ausführung wünscht und ihre Tragweite erkannt hat. Im vorliegenden Fall, behauptet der Architekt, dass der klagende Bauherr eine gebotene Entwässerungsmethode ablehnte. Stattdessen wünschte er die schließlich zur Ausführung gelangte Methode.</p>
<p>Das OLG Karlsruhe kam zu dem Urteil, dass der Architekt nicht ordnungsgemäß über die Nachteile und Risiken der ausgeführten Variante unterrichtete. Daher ist der Architekt, wegen mangelnder Aufklärung schadensersatzpflichtig.</p>
<p>OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2018 &#8211; 19 U 83/16</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Ohne Belehrung haftet der Architekt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schlussrate vor Fertigstellung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 15:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[schlussrate]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>AGB &#8211; Klausel zur Schlussrate vor Fertigstellung Die von einem Bauträger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Schlussrate bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Objektes zu zahlen ist, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel wird das Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers gegenüber dem <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Schlussrate vor Fertigstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>AGB &#8211; Klausel zur Schlussrate vor Fertigstellung</p>
<p>Die von einem Bauträger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Schlussrate bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Objektes zu zahlen ist, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel wird das Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers gegenüber dem Bauträger in unzulässiger Weise eingeschränkt. Bei eventuellen Baumängeln ist dieses Recht wichtig. Der Erwerber ist sonst im Streitfall gezwungen, zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen auf Freigabe der Schlussrate zu klagen. Dadurch wird das dem Erwerber zustehende Leistungsverweigerungsrecht ausgehebelt.</p>
<p>Kammergericht 20.08.2019 , Az.: 21 W 17/19</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ehescheidung und Geldgeschenke</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ehescheidung-und-geldgeschenke/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 19 Jun 2019 14:21:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehe]]></category>
		<category><![CDATA[Ehescheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Geldgeschenk]]></category>
		<category><![CDATA[Geschenk]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rückgabe von Geldgeschenken nach Ehescheidung oder Trennung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit einer aktuellen Entscheidung, Az. X ZR 107/16, für klarere rechtliche Verhältnisse zur Frage der Rückforderung größerer Geldgeschenke der Schwiegereltern nach Trennung oder Ehescheidung gesorgt. Nach der nun <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ehescheidung-und-geldgeschenke/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ehescheidung-und-geldgeschenke/">Ehescheidung und Geldgeschenke</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Rückgabe von Geldgeschenken nach Ehescheidung oder Trennung.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit einer aktuellen Entscheidung, Az. X ZR 107/16, für klarere rechtliche Verhältnisse zur Frage der Rückforderung größerer Geldgeschenke der Schwiegereltern nach Trennung oder Ehescheidung gesorgt.</p>
<p>Nach der nun vorliegenden Entscheidung muss der Ex-Partner, unabhängig davon, ob verheiratet oder nichteheliche Lebenspartnerschaft, seinen Anteil an einer Schenkung nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell endet. Dabei ist der Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich.</p>
<p>Vorliegend trennte sich das Paar bereits zwei Jahre nach der Schenkung. Aus Sicht des BGH hat aber derjenige, der ein Grundstück verschenkt oder Geld dafür gibt, typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie „<em>zumindest für einige Dauer</em>“ gemeinsam genutzt wird. Diese Voraussetzung sah der BGH nach einer Dauer von zwei Jahren nicht erfüllt.</p>
<p>In allen anderen Fällen, gehe der Schenker das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, ein. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Erstattung verlangt werden kann.</p>
<p>Außerdem wird die bisherige Vorgehensweise der Gerichte aufgehoben, wonach die Höhe der Rückzahlungsansprüche sich an der Beziehungsdauer orientierte. In Zukunft müssen Geldgeschenke also entweder vollständig oder gar nicht erstattet werden</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ehescheidung-und-geldgeschenke/">Ehescheidung und Geldgeschenke</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>2.500 € Reparaturaufwand ist bedeutender Wert</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/2-500-e-reparaturaufwand-ist-bedeutender-wert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2019 15:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[unfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein  abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/2-500-e-reparaturaufwand-ist-bedeutender-wert/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €.</p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein  abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht Nürnberg-Fürth (AZ: 5 Qs 58/18).</p>
<p>Grund für den Rechtsstreit war ein Unfall beim Parken, bei dem ein Schaden von circa 2.100 € am Fahrzeug des Geschädigten entstanden war. Es sei kein Sachschaden von „bedeutendem Wert“ nach Paragraf 69 Absatz 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch entstanden, meinte das Gericht. Davon könne erst gesprochen werden, wenn der Reparatursaufwand 2.500,00 € netto übersteige.</p>
<p>Der bisherige Mindestbetrag von 1.800,00 € sei nicht mehr zu rechtfertigen. Es muss eine Wertanpassung geben, meinten die Richter. Dabei ist die Einkommensentwicklung zu berücksichtigen, sowie der Kostenbetrag, der für die Reparatur des Fahrzeuges aufgebracht werden musste, so das Landgericht weiter in seiner Urteilsbegründung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer zur Selbsthilfe greift und ein die Einfahrt blockierendes Auto zur Seite rollt, kann straffrei bleiben. Auch dann, wenn das Auto dabei unwissentlich beschädigt wird. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München  (Az.: 132 C 2617/18).</p>
<p>Ein Autofahrer fuhr mit seinem Van samt Anhänger in die Innenstadt . Vor einer zu engen Hofeinfahrt stellte er das Auto in eine Feuerwehranfahrtszone, blockierte die gesamte Einfahrt und verließ das Auto. Kurze Zeit später wollte ein Anwohner mit seinem Auto durch die Einfahrt zu seiner Garage im Hof.</p>
<p>Der Van war nicht abgeschlossen, und so stellte der Anwohner den Automatikhebel von Parkstellung auf Leerlauf, löste die Handbremse und rollte den Van soweit, dass er mit seinem Auto in den Hof fahren konnte. Kurz darauf kehrte der Fahrer des Vans zurück. Dabei stellte er fest, dass das unsachgemäße Schieben die Automatik beschädigt hatte.</p>
<p>Den Schaden in Höhe von 1.300, 00 € forderte er vom Anwohner zurück. Die Sache ging vor Gericht, welches die Klage abwies. Der Anwohner sei durch das unberechtigte Abstellen in seinem Besitz gestört worden, da er nicht in seine Garage fahren konnte. Daher hatte er ein Selbsthilferecht.</p>
<p>Und es ist nicht so offensichtlich oder allgemein bekannt, dass ein bei nicht steckendem Schlüssel per Hand verstelltes Automatikgetriebe Schaden nimmt. Es lag daher keine wissentliche Beschädigung vor. Außerdem war für den Anwohner nicht erkennbar gewesen, wann der Falschparker zurückkommt und so ein Abwarten nicht zumutbar.</p>
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