Ehescheidung und Geldgeschenke

Rückgabe von Geldgeschenken nach Ehescheidung oder Trennung.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun mit einer aktuellen Entscheidung, Az. X ZR 107/16, für klarere rechtliche Verhältnisse zur Frage der Rückforderung größerer Geldgeschenke der Schwiegereltern nach Trennung oder Ehescheidung gesorgt.

Nach der nun vorliegenden Entscheidung muss der Ex-Partner, unabhängig davon, ob verheiratet oder nichteheliche Lebenspartnerschaft, seinen Anteil an einer Schenkung nur dann zurückzahlen, wenn die Beziehung ungewöhnlich schnell endet. Dabei ist der Zeitpunkt der Schenkung maßgeblich.

Vorliegend trennte sich das Paar bereits zwei Jahre nach der Schenkung. Aus Sicht des BGH hat aber derjenige, der ein Grundstück verschenkt oder Geld dafür gibt, typischerweise die Erwartung, dass die Immobilie „zumindest für einige Dauer“ gemeinsam genutzt wird. Diese Voraussetzung sah der BGH nach einer Dauer von zwei Jahren nicht erfüllt.

In allen anderen Fällen, gehe der Schenker das Risiko, dass die Beziehung nicht ewig halte, ein. Das bedeutet, dass grundsätzlich keine Erstattung verlangt werden kann.

Außerdem wird die bisherige Vorgehensweise der Gerichte aufgehoben, wonach die Höhe der Rückzahlungsansprüche sich an der Beziehungsdauer orientierte. In Zukunft müssen Geldgeschenke also entweder vollständig oder gar nicht erstattet werden