Erbrecht, Erbschaftsteuer

Ein vom Erblasser, nach einem Erbverzicht, bisher nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund des Erbanfalls. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilberechtigten, ohne das es auf die weiterlesen…