Keine Abschlagszahlung bei wesentlichen Mängeln

Ist ein Werk mit wesentlichen Mängeln behaftet, besteht kein Anspruch auf Abschlagszahlung. Ein solcher Anspruch besteht nur bei wertigen, abtrennbaren Teilleistungen.  AG Gegenbach 20.12.2016, Az.: 1 C 71/15