Ehescheidung und Steuererklärung
Ehepartner können die Kosten für eine Ehescheidung nicht mehr von der Steuer absetzen. Anders als früher sind diese Ausgaben nicht länger als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof in einem am 16.08.2017 veröffentlichten Urteil (Urt. v. 18.05.2017, Az. VI weiterlesen…