Überwachungspflichten des Architekten

Bei Abdichtungs – und Isolierarbeiten hat der bauüberwachende Architekt besonders instensive Überwachungspflichten.

Im zitierten Urteil begehrte der Bauherr Schadenersatz wegen fehlerhafter Planung und Überwachungspflichten seines Architekten bei der Errichtung eines Lichtdaches. Das Oberlandesgericht Dresden gab der Klage statt und verurteilte den Architekten Schadenersatz zu leisten. Bei Dacharbeiten handelt es sich erfahrungsgemäß um schwierige und gefahrträchtige Arbeiten. Daher ist der Architekt insbesondere bei Isolierungs – und Abdichtungsarbeiten zu einer besonders intensiven Überwachung der Arbeiten verpflichtet. OLG Dresden 28.07.2016; Az.: 10 U 1106/14