<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Baurecht Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
	<atom:link href="https://ra-christophhofmann.de/category/baurecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://ra-christophhofmann.de/category/baurecht/</link>
	<description>Erbrecht &#124; Steuerrecht &#124; Mietrecht</description>
	<lastBuildDate>Fri, 21 Feb 2020 15:58:42 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=6.9</generator>

<image>
	<url>https://ra-christophhofmann.de/wp-content/uploads/2017/01/cropped-CH_Icon-1-32x32.jpg</url>
	<title>Baurecht Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
	<link>https://ra-christophhofmann.de/category/baurecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Bauträger und Übergabe</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:58:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bauträger]]></category>
		<category><![CDATA[kaufpreis]]></category>
		<category><![CDATA[rate]]></category>
		<category><![CDATA[übergabe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=755</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger Aus der Makler &#8211; und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/">Bauträger und Übergabe</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger</p>
<p>Aus der Makler &#8211; und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch wenn die Wohnung bereits bewohnbar ist.</p>
<p>Es kann daher sein, dass die Kaufpreisrate für die Gesamtfertigstellung noch offen ist. Der Bauträger hat dann, mangels Fälligkeit der ausstehenden Beträge, kein Recht, die Übergabe bei Bezugsfertigkeit bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge zu verweigern. ( LG Landshut 07.01.2020 ; Az.: 72 O 4112/19 )</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/">Bauträger und Übergabe</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Ohne Belehrung haftet der Architekt</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2020 16:20:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Belehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=749</guid>

					<description><![CDATA[<p>Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Ohne Belehrung haftet der Architekt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn ihn der Architekt entsprechend aufgeklärt und belehrt hat.</p>
<p>Mehraufwendungen für solche Bauleistungen, die bei ordnungsgemäßer Planung ohnehin angefallen wären (sog. Sowieso-Kosten), kann der Bauherr vom Architekten nicht ersetzt verlangen.</p>
<p>Ein auf fehlerhafter Planung beruhender Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist nur ausgeschlossen, wenn der Bauherr diese Ausführung wünscht und ihre Tragweite erkannt hat. Im vorliegenden Fall, behauptet der Architekt, dass der klagende Bauherr eine gebotene Entwässerungsmethode ablehnte. Stattdessen wünschte er die schließlich zur Ausführung gelangte Methode.</p>
<p>Das OLG Karlsruhe kam zu dem Urteil, dass der Architekt nicht ordnungsgemäß über die Nachteile und Risiken der ausgeführten Variante unterrichtete. Daher ist der Architekt, wegen mangelnder Aufklärung schadensersatzpflichtig.</p>
<p>OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2018 &#8211; 19 U 83/16</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Ohne Belehrung haftet der Architekt</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Schlussrate vor Fertigstellung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 15:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[schlussrate]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=745</guid>

					<description><![CDATA[<p>AGB &#8211; Klausel zur Schlussrate vor Fertigstellung Die von einem Bauträger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Schlussrate bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Objektes zu zahlen ist, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel wird das Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers gegenüber dem <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Schlussrate vor Fertigstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>AGB &#8211; Klausel zur Schlussrate vor Fertigstellung</p>
<p>Die von einem Bauträger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Schlussrate bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Objektes zu zahlen ist, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel wird das Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers gegenüber dem Bauträger in unzulässiger Weise eingeschränkt. Bei eventuellen Baumängeln ist dieses Recht wichtig. Der Erwerber ist sonst im Streitfall gezwungen, zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen auf Freigabe der Schlussrate zu klagen. Dadurch wird das dem Erwerber zustehende Leistungsverweigerungsrecht ausgehebelt.</p>
<p>Kammergericht 20.08.2019 , Az.: 21 W 17/19</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Schlussrate vor Fertigstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine fiktive Schadensberechnung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jul 2018 15:29:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[werkvertrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=728</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem am 22.02.2018 ergangenen Urteil seine Rechtsprechung bezüglich des sog. fiktiven Schadensersatzes im Werkvertragsrecht aufgegeben. Bisher konnte der Auftraggeber einer Bauleistung, die sich als mangelhaft herausstellt, von dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe fiktiver Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGH, <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/">Keine fiktive Schadensberechnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem am 22.02.2018 ergangenen Urteil seine Rechtsprechung bezüglich des sog. fiktiven Schadensersatzes im Werkvertragsrecht aufgegeben. Bisher konnte der Auftraggeber einer Bauleistung, die sich als mangelhaft herausstellt, von dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe fiktiver Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGH, Urteil vom 22.02.2018 &#8211; VII ZR 46/17 )</p>
<p>Er konnte also das mangelhafte Bauwerk unverändert behalten und vom Auftraggeber dennoch Schadensersatz verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzes orientierte sich dann an den Kosten, die zur Beseitigung des Mangels notwendig wären.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof führt nun aus, dass der Auftraggeber, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, den Schaden nur im Wege einer Differenzberechnung zwischen dem hypothetischen Wert einer mangelfreien Sache und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermitteln kann. Zudem komme auch eine Schätzung des Minderwerts anhand der Vergütung für die mangelhafte Leistung in Betracht. Begründet wird die Rechtsprechungsänderung mit der bislang möglichen erheblichen Überkompensation des Auftraggebers.</p>
<p>Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs mit der damit verbundenen Rechtsprechungsänderung wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben. Dem Auftraggeber, der Mängel des Bauwerks nicht beseitigen lässt, muss bewusst sein, dass ein Schadenersatzanspruch erheblich niedriger ausfallen könnte als nach bisheriger Rechtslage.</p>
<p>Im Kaufrecht oder in Verkehrsschadenssachen gelten diese neuen Grundsätze bisher noch nicht.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/">Keine fiktive Schadensberechnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verzicht auf Verjährungseinrede</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/verzicht-auf-verjaehrungseinrede/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Feb 2018 15:33:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Eigene Beiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Einrede]]></category>
		<category><![CDATA[Mängelbeseitigung]]></category>
		<category><![CDATA[Verjährung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=697</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bei einem Verzicht auf Verjährungseinrede droht Gefahr. Rügt ein Auftraggeber kurz vor der Verjährung Mängel und verzichtet daraufhin der Auftragnehmer auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, ist es ratsam, diesen Verzicht zeitlich zu begrenzen. Ansonsten verlängert sich der Gewährleistungszeitraum <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/verzicht-auf-verjaehrungseinrede/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/verzicht-auf-verjaehrungseinrede/">Verzicht auf Verjährungseinrede</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="pl-697"  class="panel-layout" ><div id="pg-697-0"  class="panel-grid panel-no-style" ><div id="pgc-697-0-0"  class="panel-grid-cell" ><div id="panel-697-0-0-0" class="so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child" data-index="0" ><div
			
			class="so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base"
			
		>
<div class="siteorigin-widget-tinymce textwidget">
	<p>Bei einem Verzicht auf Verjährungseinrede droht Gefahr.</p>
<p>Rügt ein Auftraggeber kurz vor der Verjährung Mängel und verzichtet daraufhin der Auftragnehmer auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, ist es ratsam, diesen Verzicht zeitlich zu begrenzen. Ansonsten verlängert sich der Gewährleistungszeitraum auf 30 Jahre. Im konkreten Fall klagte der Auftraggeber auf Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung. Die Klage war erfolgreich. Denn durch den Einredeverzicht ohne zeitliche Grenze vor Ablauf der fünfjährigen Verjährung der Mängelansprüche, hat sich die Frist dementsprechend verlängert. Daher kann auch 20 Jahre nach der Abnahme - wie im vorliegenden Fall - die Mängelbeseitigung verlangt werden. OLG Celle 15.06.2017 Az.: 6 U 2/17</p>
</div>
</div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/verzicht-auf-verjaehrungseinrede/">Verzicht auf Verjährungseinrede</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Änderung der technischen Standards</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/aenderung-der-technischen-standards/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 22 Jan 2018 17:16:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bauvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Regeln der Technik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=689</guid>

					<description><![CDATA[<p>Verändern sich die anerkannten Regeln der Technik zwischen dem Abschluss des Bauvertrages und der Abnahme des Bauwerkes, schuldet der Baunternehmer den neuen Standard. Er hat den Bauherrn über die Änderungen und Konsequenzen für die Bauausführung zu informieren. Der Bauherr kann <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/aenderung-der-technischen-standards/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/aenderung-der-technischen-standards/">Änderung der technischen Standards</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div id="pl-689"  class="panel-layout" ><div id="pg-689-0"  class="panel-grid panel-no-style" ><div id="pgc-689-0-0"  class="panel-grid-cell" ><div id="panel-689-0-0-0" class="so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child" data-index="0" ><div
			
			class="so-widget-sow-editor so-widget-sow-editor-base"
			
		>
<div class="siteorigin-widget-tinymce textwidget">
	<p>Verändern sich die anerkannten Regeln der Technik zwischen dem Abschluss des Bauvertrages und der Abnahme des Bauwerkes, schuldet der Baunternehmer den neuen Standard. Er hat den Bauherrn über die Änderungen und Konsequenzen für die Bauausführung zu informieren. Der Bauherr kann dann auf die Einhaltung der neuesten Regeln bestehen. Allerdings hat er dann auch die Kosten für ein aufwendigeres Herstellungsverfahren zu tragen. Alternativ kann er die alten Vorschriften ohne die eventuell anfallenden Mehrkosten akzeptieren. BGH 14.11.2017 Az.: VII ZR 65/14</p>
</div>
</div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/aenderung-der-technischen-standards/">Änderung der technischen Standards</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Verkäufer muss über Baupläne informieren</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/verkaeufer-muss-ueber-bauplaene-informieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Oct 2017 16:05:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[immobilienkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Informationspflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=667</guid>

					<description><![CDATA[<p>Informationspflicht beim Immobilienkauf Der Verkäufer einer Immobilie, muss den Käufer über die Baupläne des Nachbarn informieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn bereits vor dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages feststeht, dass das Nachbargrundstück in naher Zukunft bebaut werden soll und diese Bebauuung <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/verkaeufer-muss-ueber-bauplaene-informieren/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/verkaeufer-muss-ueber-bauplaene-informieren/">Verkäufer muss über Baupläne informieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Informationspflicht beim Immobilienkauf</p>
<p>Der Verkäufer einer Immobilie, muss den Käufer über die Baupläne des Nachbarn informieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn bereits vor dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages feststeht, dass das Nachbargrundstück in naher Zukunft bebaut werden soll und diese Bebauuung den Wert der Immobilie mindert. Der Verkäufer hat in dieser Situation auch ungefragt über die geplante Bebauung des Nachbargrundstückes aufzuklären. Im konkreten Fall wurde auf dem Nachbargrundstück kurz nach Abschluss des Kaufvertrages ein Mehrfamilienhaus errichtet. Die Bebauung mit dem Mehrfamilienhaus  hat die Aussicht Käufers beeinträchtigt. Der Verkäufer wußte von der peplanten Bauplanung. Weil er den Käufer darüber nicht informiert hat, ist er schadensersatzpflichtig. ( LG Hamburg 4.07.2017; Az.: 326 O 193/15 )</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/verkaeufer-muss-ueber-bauplaene-informieren/">Verkäufer muss über Baupläne informieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Überwachungspflichten des Architekten</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ueberwachungspflichten-des-architekten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 07 Aug 2017 15:30:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Überwachungspflicht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=658</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bei Abdichtungs &#8211; und Isolierarbeiten hat der bauüberwachende Architekt besonders instensive Überwachungspflichten. Im zitierten Urteil begehrte der Bauherr Schadenersatz wegen fehlerhafter Planung und Überwachungspflichten seines Architekten bei der Errichtung eines Lichtdaches. Das Oberlandesgericht Dresden gab der Klage statt und verurteilte <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ueberwachungspflichten-des-architekten/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ueberwachungspflichten-des-architekten/">Überwachungspflichten des Architekten</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Abdichtungs &#8211; und Isolierarbeiten hat der bauüberwachende Architekt besonders instensive Überwachungspflichten.</p>
<p>Im zitierten Urteil begehrte der Bauherr Schadenersatz wegen fehlerhafter Planung und Überwachungspflichten seines Architekten bei der Errichtung eines Lichtdaches. Das Oberlandesgericht Dresden gab der Klage statt und verurteilte den Architekten Schadenersatz zu leisten. Bei Dacharbeiten handelt es sich erfahrungsgemäß um schwierige und gefahrträchtige Arbeiten. Daher ist der Architekt insbesondere bei Isolierungs &#8211; und Abdichtungsarbeiten zu einer besonders intensiven Überwachung der Arbeiten verpflichtet. OLG Dresden 28.07.2016; Az.: 10 U 1106/14</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ueberwachungspflichten-des-architekten/">Überwachungspflichten des Architekten</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Einbehalt von Werklohn</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/einbehalt-von-werklohn/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 May 2017 14:09:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werklohn]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=626</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bestehen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer mehrere Verträge über Bauleistungen an verschiedenen Bauvorhaben, kann der Einbehalt des  Werklohnes nur wegen Mängeln des jeweils betroffenen Bauvorhabens geltend gemacht werden. Der Einbehalt des Werklohnes durch den Auftraggeber wegen Mängeln an einem anderen <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/einbehalt-von-werklohn/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/einbehalt-von-werklohn/">Einbehalt von Werklohn</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bestehen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer mehrere Verträge über Bauleistungen an verschiedenen Bauvorhaben, kann der Einbehalt des  Werklohnes nur wegen Mängeln des jeweils betroffenen Bauvorhabens geltend gemacht werden. Der Einbehalt des Werklohnes durch den Auftraggeber wegen Mängeln an einem anderen Bauvorhaben ist nicht zulässig. Auf ein solches Zurückbehaltungsrecht kann sich der Auftraggeber nur wegen Mängeln aus dem jeweiligen, gegenseitigen Vertrag berufen.  Kammergericht Berlin 20.09.2016; Az.: 21 U 67/15</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/einbehalt-von-werklohn/">Einbehalt von Werklohn</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Abnahme und Mängelansprüche</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/abnahme-und-maengelansprueche/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 May 2017 13:26:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://ra-christophhofmann.de/?p=622</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Auftraggeber eines BGB-Bauvertrages kann Mängelrechte grundsätzlich erst nach Abnahme des Werkes geltend machen. Im vorliegenden Fall waren die mit erheblichen Mängeln behafteten Maurerarbeiten zu keinem Zeitpunkt abnahmereif. Vor Abnahme besteht für den Auftraggeber nur der Anspruch auf mangelfreie Herstellung <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/abnahme-und-maengelansprueche/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/abnahme-und-maengelansprueche/">Abnahme und Mängelansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Auftraggeber eines BGB-Bauvertrages kann Mängelrechte grundsätzlich erst nach Abnahme des Werkes geltend machen. Im vorliegenden Fall waren die mit erheblichen Mängeln behafteten Maurerarbeiten zu keinem Zeitpunkt abnahmereif. Vor Abnahme besteht für den Auftraggeber nur der Anspruch auf mangelfreie Herstellung des Werkes. Mit diesem Urteil hat der Senat erstmals klargestellt, dass Mängelrechte grundsätzlich erst mit Abnahme des Werkes geltend gemacht werden können. BGH 19.01.2017 , Az.: VII ZR 193/15</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/abnahme-und-maengelansprueche/">Abnahme und Mängelansprüche</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
