Änderung der technischen Standards

Verändern sich die anerkannten Regeln der Technik zwischen dem Abschluss des Bauvertrages und der Abnahme des Bauwerkes, schuldet der Baunternehmer den neuen Standard. Er hat den Bauherrn über die Änderungen und Konsequenzen für die Bauausführung zu informieren. Der Bauherr kann dann auf die Einhaltung der neuesten Regeln bestehen. Allerdings hat er dann auch die Kosten für ein aufwendigeres Herstellungsverfahren zu tragen. Alternativ kann er die alten Vorschriften ohne die eventuell anfallenden Mehrkosten akzeptieren. BGH 14.11.2017 Az.: VII ZR 65/14