Kleinreparaturklausel im Gewerbemietvertrag

Zur Zulässigkeit von Kleinreparaturklauseln im Gewerbemietvertrag.

Im Rahmen eines Gewerbemietvertrages sind Kleinreparaturklauseln auch ohne Wertobergrenze für die einzelne Reparatur zulässig. Im vorliegenden Fall regelten die Parteien im Pachtvertrag nur, dass der Pächter die Kosten von Kleinreparaturen bis zu einer Höhe von einer Monatspacht im Jahr zu tragen hat. Diese Klausel hielt der gerichtlichen Überprüfung durch das Landgericht Darmstadt stand. Im Bereich der Gewerbepacht ist es ausreichend, dass der Pächter sich ein grobes Bild über die auf ihn zukommenden Kosten machen kann. Dies ist durch die jährliche Obergrenze gewährleistet. LG Darmstadt, Urteil vom 27.07.2017; Az.: 6 S 373/16.