Brandschaden am Nachbarhaus

Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des BGH für einen Brandschaden am Nachbarhaus haften, der durch Arbeiten am Dach seines Hauses entstanden ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. So entschied der BGH. Der Versicherung steht aus übergegangenem Recht ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zu. Das ergibt sich aus entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.

Im Jahr 2011 war ein Gebäude nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Der Handwerker hatte Heißklebearbeiten ausgeführt, dabei war ein Glutnest unter den Dachbahnen entstanden. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer fast 98.000 Euro. Der bereits, wegen schuldhafter Handlung, zur Zahlung verurteilte Dachdecker ist insolvent.

In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheiden.

Entscheidend sei der Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich (Paragraf 906 BGB). Dieser ist nach der Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn von einem Grundstück eine rechtswidrige Einwirkung - hier das Feuer - auf ein anderes Grundstück ausgeht, die der Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss und nicht unterbinden kann. Die Beeinträchtigung muss dabei auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgehen. In diesem Fall war das der Auftrag zur Reparatur des Daches an den Handwerker, der den Brandschaden verursacht hat. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Auftraggeber bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt habe.

( BGH 09.02.2018 V ZR 311/16 )

Problematisch ist, dass diese verschuldensunabhängige Haftung existenzvernichtend sein kann. Eine Feuerversicherung ersetzt z.B. regelmäßig nur Schäden am versicherten Gebäude, nicht aber am Nachbargebäude. Auch der Eintritt einer Gebäudehaftpflichtversicherung ist nicht sicher und muss im Einzelfall anhand der Police geprüft werden.