Verkäufer muss über Baupläne informieren

Informationspflicht beim Immobilienkauf

Der Verkäufer einer Immobilie, muss den Käufer über die Baupläne des Nachbarn informieren. Das gilt jedenfalls dann, wenn bereits vor dem Abschluss eines Immobilienkaufvertrages feststeht, dass das Nachbargrundstück in naher Zukunft bebaut werden soll und diese Bebauuung den Wert der Immobilie mindert. Der Verkäufer hat in dieser Situation auch ungefragt über die geplante Bebauung des Nachbargrundstückes aufzuklären. Im konkreten Fall wurde auf dem Nachbargrundstück kurz nach Abschluss des Kaufvertrages ein Mehrfamilienhaus errichtet. Die Bebauung mit dem Mehrfamilienhaus  hat die Aussicht Käufers beeinträchtigt. Der Verkäufer wußte von der peplanten Bauplanung. Weil er den Käufer darüber nicht informiert hat, ist er schadensersatzpflichtig. ( LG Hamburg 4.07.2017; Az.: 326 O 193/15 )