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	<title>Zivilrecht allgemein Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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	<description>Erbrecht &#124; Steuerrecht &#124; Mietrecht</description>
	<lastBuildDate>Tue, 11 May 2021 14:50:33 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Zivilrecht allgemein Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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	<item>
		<title>Corona Pachtvertrag</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/corona-pachtvertrag/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 May 2021 14:50:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Mietminderung]]></category>
		<category><![CDATA[Pachtvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber hat auf das Thema Corona und Pachtvertrag reagiert. Am 18. Dezember 2020 ist das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen worden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zugunsten derjenigen, die für ihren Betrieb Geschäftsräume oder Grundstücke gepachtet haben und <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/corona-pachtvertrag/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Gesetzgeber hat auf das Thema Corona und Pachtvertrag reagiert.</p>
<p>Am 18. Dezember 2020 ist das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens beschlossen worden. Das Gesetz beinhaltet Regelungen zugunsten derjenigen, die für ihren Betrieb Geschäftsräume oder Grundstücke gepachtet haben und diese aufgrund staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID 19 Pandemie nur noch eingeschränkt oder nicht mehr nutzen können :</p>
<p>Zum einen wird klargestellt, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Diese Regelung stärkt die Verhandlungsposition insbesondere der Gewerbemieter und appelliert damit zugleich an die Verhandlungsbereitschaft der Vertragsparteien. Es hängt weiterhin stets vom jeweiligen Einzelfall ab, ob für den Zeitraum, in dem ein Betrieb von einer staatlichen Maßnahme betroffen ist, eine Vertragsanpassung des Pachtvertrages angemessen ist.</p>
<p>Möglich ist z.B.</p>
<p>&#8211; eine Stundung oder Anpassung der Miethöhe</p>
<p>&#8211; eine Verringerung der angemieteten Fläche</p>
<p>&#8211; Aufhebung der Pachtvertrages.</p>
<p>Eine automatische Mietminderung o.ä. folgt daraus nicht.</p>
<p>Die Mieter oder Pächter müssen darlegen und beweisen, dass die Parteien den Pachtvertragertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen hätten, wenn sie die Veränderung vorausgesehen hätten. Weiterhin darf es ihnen nicht zumutbar sein, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, am unveränderten Vertrag festzuhalten.</p>
<p>Das OLG Dresden hat in einem Fall entschieden den Mietvertrag wegen einer Corona-bedingten Schließungsanordnung anzupassen. Das Gericht gewährte der Mieterin einen Anspruch auf Absenkung der Miete um die Hälfte.  ( OLG Dresden 24.02.2021 Az. 5 U 1782/20 )</p>
<p>&nbsp;</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ohne notarielle Beurkundung keine Bindung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ohne-notarielle-beurkundung-keine-bindung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2020 16:35:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beurkundung]]></category>
		<category><![CDATA[Grundstückskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Hauskauf]]></category>
		<category><![CDATA[Notar]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag kann sich ein Verhandlungspartner grundsätzlich ohne Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen. Dies gilt jedenfalls vor der notariellen Beurkundung. Macht der andere Vertragsteil im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-notarielle-beurkundung-keine-bindung/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-notarielle-beurkundung-keine-bindung/">Ohne notarielle Beurkundung keine Bindung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Auch nach länger andauernden Vertragsverhandlungen über einen Grundstückskaufvertrag kann sich ein Verhandlungspartner grundsätzlich ohne Nachteile von den Verhandlungen zurückziehen. Dies gilt jedenfalls vor der notariellen Beurkundung. Macht der andere Vertragsteil im Hinblick auf einen erhofften Vertragsschluss Aufwendungen, dann trägt er selbst die damit verbundenen Risikenund Kosten.</p>
<p>Die Eigenverantwortung für die Beschaffung notwendiger Informationen auf eigene Kosten und eigenes Risiko stellt einen zentralen Vertrauensaspekt dar. Dieser ist auch bei der Beurteilung von Informationspflichten zu beachten.  In einer Marktwirtschaft ist im Grundsatz jede Seite selbst dafür verantwortlich, sich über die Marktverhältnisse zu informieren. Dazu gehört auch die Verschaffung von relevanten Informationen für den Vertragsabschluss. Eine allgemeine Rechtspflicht, den anderen Teil über alle Einzelheiten und Umstände aufzuklären, die dessen Willensentschließung beeinflussen können, besteht nicht.</p>
<p>Aufwendungen, die ein Vertragsteil in der Hoffnung auf einen Vertragsschluss macht, müssen nicht ersetzt werden. Gerade bei notariell zu beurkundenden Verträgen würde eine solche vorvertragliche Haftung zu einem indirekten Zwang zum Vertragsabschluss führen.</p>
<p>OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.12.2019 &#8211; 24 U 21/19</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ohne Belehrung haftet der Architekt</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2020 16:20:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Architekt]]></category>
		<category><![CDATA[Belehrung]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/ohne-belehrung-haftet-der-architekt/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur ausgegangen werden, wenn ihn der Architekt entsprechend aufgeklärt und belehrt hat.</p>
<p>Mehraufwendungen für solche Bauleistungen, die bei ordnungsgemäßer Planung ohnehin angefallen wären (sog. Sowieso-Kosten), kann der Bauherr vom Architekten nicht ersetzt verlangen.</p>
<p>Ein auf fehlerhafter Planung beruhender Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist nur ausgeschlossen, wenn der Bauherr diese Ausführung wünscht und ihre Tragweite erkannt hat. Im vorliegenden Fall, behauptet der Architekt, dass der klagende Bauherr eine gebotene Entwässerungsmethode ablehnte. Stattdessen wünschte er die schließlich zur Ausführung gelangte Methode.</p>
<p>Das OLG Karlsruhe kam zu dem Urteil, dass der Architekt nicht ordnungsgemäß über die Nachteile und Risiken der ausgeführten Variante unterrichtete. Daher ist der Architekt, wegen mangelnder Aufklärung schadensersatzpflichtig.</p>
<p>OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.12.2018 &#8211; 19 U 83/16</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schlussrate vor Fertigstellung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 15:43:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[agb]]></category>
		<category><![CDATA[schlussrate]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>AGB &#8211; Klausel zur Schlussrate vor Fertigstellung Die von einem Bauträger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Schlussrate bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Objektes zu zahlen ist, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel wird das Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers gegenüber dem <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/schlussrate-vor-fertigstellung/">Schlussrate vor Fertigstellung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>AGB &#8211; Klausel zur Schlussrate vor Fertigstellung</p>
<p>Die von einem Bauträger gestellte Allgemeine Geschäftsbedingung, wonach die Schlussrate bereits vor der vollständigen Fertigstellung des Objektes zu zahlen ist, ist unwirksam. Durch eine solche Klausel wird das Leistungsverweigerungsrecht des Erwerbers gegenüber dem Bauträger in unzulässiger Weise eingeschränkt. Bei eventuellen Baumängeln ist dieses Recht wichtig. Der Erwerber ist sonst im Streitfall gezwungen, zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen auf Freigabe der Schlussrate zu klagen. Dadurch wird das dem Erwerber zustehende Leistungsverweigerungsrecht ausgehebelt.</p>
<p>Kammergericht 20.08.2019 , Az.: 21 W 17/19</p>
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			</item>
		<item>
		<title>2.500 € Reparaturaufwand ist bedeutender Wert</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/2-500-e-reparaturaufwand-ist-bedeutender-wert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2019 15:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[unfall]]></category>
		<category><![CDATA[verkehr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein  abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/2-500-e-reparaturaufwand-ist-bedeutender-wert/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €.</p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein  abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht Nürnberg-Fürth (AZ: 5 Qs 58/18).</p>
<p>Grund für den Rechtsstreit war ein Unfall beim Parken, bei dem ein Schaden von circa 2.100 € am Fahrzeug des Geschädigten entstanden war. Es sei kein Sachschaden von „bedeutendem Wert“ nach Paragraf 69 Absatz 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch entstanden, meinte das Gericht. Davon könne erst gesprochen werden, wenn der Reparatursaufwand 2.500,00 € netto übersteige.</p>
<p>Der bisherige Mindestbetrag von 1.800,00 € sei nicht mehr zu rechtfertigen. Es muss eine Wertanpassung geben, meinten die Richter. Dabei ist die Einkommensentwicklung zu berücksichtigen, sowie der Kostenbetrag, der für die Reparatur des Fahrzeuges aufgebracht werden musste, so das Landgericht weiter in seiner Urteilsbegründung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer zur Selbsthilfe greift und ein die Einfahrt blockierendes Auto zur Seite rollt, kann straffrei bleiben. Auch dann, wenn das Auto dabei unwissentlich beschädigt wird. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München  (Az.: 132 C 2617/18).</p>
<p>Ein Autofahrer fuhr mit seinem Van samt Anhänger in die Innenstadt . Vor einer zu engen Hofeinfahrt stellte er das Auto in eine Feuerwehranfahrtszone, blockierte die gesamte Einfahrt und verließ das Auto. Kurze Zeit später wollte ein Anwohner mit seinem Auto durch die Einfahrt zu seiner Garage im Hof.</p>
<p>Der Van war nicht abgeschlossen, und so stellte der Anwohner den Automatikhebel von Parkstellung auf Leerlauf, löste die Handbremse und rollte den Van soweit, dass er mit seinem Auto in den Hof fahren konnte. Kurz darauf kehrte der Fahrer des Vans zurück. Dabei stellte er fest, dass das unsachgemäße Schieben die Automatik beschädigt hatte.</p>
<p>Den Schaden in Höhe von 1.300, 00 € forderte er vom Anwohner zurück. Die Sache ging vor Gericht, welches die Klage abwies. Der Anwohner sei durch das unberechtigte Abstellen in seinem Besitz gestört worden, da er nicht in seine Garage fahren konnte. Daher hatte er ein Selbsthilferecht.</p>
<p>Und es ist nicht so offensichtlich oder allgemein bekannt, dass ein bei nicht steckendem Schlüssel per Hand verstelltes Automatikgetriebe Schaden nimmt. Es lag daher keine wissentliche Beschädigung vor. Außerdem war für den Anwohner nicht erkennbar gewesen, wann der Falschparker zurückkommt und so ein Abwarten nicht zumutbar.</p>
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]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine fiktive Schadensberechnung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Jul 2018 15:29:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[werkvertrag]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem am 22.02.2018 ergangenen Urteil seine Rechtsprechung bezüglich des sog. fiktiven Schadensersatzes im Werkvertragsrecht aufgegeben. Bisher konnte der Auftraggeber einer Bauleistung, die sich als mangelhaft herausstellt, von dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe fiktiver Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGH, <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/keine-fiktive-schadensberechnung/">Keine fiktive Schadensberechnung</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof hat in einem am 22.02.2018 ergangenen Urteil seine Rechtsprechung bezüglich des sog. fiktiven Schadensersatzes im Werkvertragsrecht aufgegeben. Bisher konnte der Auftraggeber einer Bauleistung, die sich als mangelhaft herausstellt, von dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe fiktiver Mängelbeseitigungskosten verlangen (BGH, Urteil vom 22.02.2018 &#8211; VII ZR 46/17 )</p>
<p>Er konnte also das mangelhafte Bauwerk unverändert behalten und vom Auftraggeber dennoch Schadensersatz verlangen. Die Höhe dieses Schadensersatzes orientierte sich dann an den Kosten, die zur Beseitigung des Mangels notwendig wären.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof führt nun aus, dass der Auftraggeber, der das Werk behält und den Mangel nicht beseitigen lässt, den Schaden nur im Wege einer Differenzberechnung zwischen dem hypothetischen Wert einer mangelfreien Sache und dem tatsächlichen Wert der Sache mit Mangel ermitteln kann. Zudem komme auch eine Schätzung des Minderwerts anhand der Vergütung für die mangelhafte Leistung in Betracht. Begründet wird die Rechtsprechungsänderung mit der bislang möglichen erheblichen Überkompensation des Auftraggebers.</p>
<p>Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs mit der damit verbundenen Rechtsprechungsänderung wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis haben. Dem Auftraggeber, der Mängel des Bauwerks nicht beseitigen lässt, muss bewusst sein, dass ein Schadenersatzanspruch erheblich niedriger ausfallen könnte als nach bisheriger Rechtslage.</p>
<p>Im Kaufrecht oder in Verkehrsschadenssachen gelten diese neuen Grundsätze bisher noch nicht.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Brandschaden am Nachbarhaus</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/brandschaden-am-nachbarhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Feb 2018 10:08:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbar]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des BGH für einen Brandschaden am Nachbarhaus haften, der durch Arbeiten am Dach seines Hauses entstanden ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. So entschied der BGH. Der Versicherung steht aus übergegangenem <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/brandschaden-am-nachbarhaus/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div id="pl-693"  class="panel-layout" ><div id="pg-693-0"  class="panel-grid panel-no-style" ><div id="pgc-693-0-0"  class="panel-grid-cell" ><div id="panel-693-0-0-0" class="so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child" data-index="0" ><div
			
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	<p>Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des BGH für einen Brandschaden am Nachbarhaus haften, der durch Arbeiten am Dach seines Hauses entstanden ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. So entschied der BGH. Der Versicherung steht aus übergegangenem Recht ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zu. Das ergibt sich aus entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.</p>
<p>Im Jahr 2011 war ein Gebäude nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Der Handwerker hatte Heißklebearbeiten ausgeführt, dabei war ein Glutnest unter den Dachbahnen entstanden. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer fast 98.000 Euro. Der bereits, wegen schuldhafter Handlung, zur Zahlung verurteilte Dachdecker ist insolvent.</p>
<p>In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheiden.</p>
<p>Entscheidend sei der Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich (Paragraf 906 BGB). Dieser ist nach der Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn von einem Grundstück eine rechtswidrige Einwirkung - hier das Feuer - auf ein anderes Grundstück ausgeht, die der Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss und nicht unterbinden kann. Die Beeinträchtigung muss dabei auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgehen. In diesem Fall war das der Auftrag zur Reparatur des Daches an den Handwerker, der den Brandschaden verursacht hat. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Auftraggeber bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt habe.</p>
<p>( BGH 09.02.2018 V ZR 311/16 )</p>
<p>Problematisch ist, dass diese verschuldensunabhängige Haftung existenzvernichtend sein kann. Eine Feuerversicherung ersetzt z.B. regelmäßig nur Schäden am versicherten Gebäude, nicht aber am Nachbargebäude. Auch der Eintritt einer Gebäudehaftpflichtversicherung ist nicht sicher und muss im Einzelfall anhand der Police geprüft werden.</p>
</div>
</div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/brandschaden-am-nachbarhaus/">Brandschaden am Nachbarhaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kreditgebühren</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/kreditgebuehren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jul 2017 13:32:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Kreditgebühr]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 04.07.2017 in zwei Fällen entschieden. Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Kreditgebühren bei Verbraucherkrediten <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/kreditgebuehren/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/kreditgebuehren/">Kreditgebühren</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 04.07.2017 in zwei Fällen entschieden. Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Kreditgebühren bei Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmensbereich. Die Banken müssen ihren finanziellen Aufwand demzufolge künftig generell nur über die Kreditzinsen  decken.</p>
<p>Bei dem Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden zu übertragen, werden diese unangemessen beanchteiligt.Für Unternehmer gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes. Es ist nicht ersichtlich, warum diese vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (Az. XI ZR 233/16 u.a.).</p>
<p>Hier gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Wer als Selbstständiger oder Gewerbetreibender bei einem Firmenkredit Kreditbearbeitungsgebühren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 gezahlt hat, kann diese mit Verzinsung zurückfordern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
</div>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/kreditgebuehren/">Kreditgebühren</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Beschaffenheitsvereinbarung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/beschaffenheitsvereinbarung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Jun 2017 14:12:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Beschreibung von Eigenschaften eines Gebäudes in einem Expose begründet in aller Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung. Diese wird nur angenommen, wenn sie  in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag übernommen wurde. Im entschiedenen Rechtsstreit waren die Käufer der Ansicht, dass eine Wohnfläche von <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/beschaffenheitsvereinbarung/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beschreibung von Eigenschaften eines Gebäudes in einem Expose begründet in aller Regel keine Beschaffenheitsvereinbarung. Diese wird nur angenommen, wenn sie  in dem notariell beurkundeten Kaufvertrag übernommen wurde. Im entschiedenen Rechtsstreit waren die Käufer der Ansicht, dass eine Wohnfläche von 140 qm als Beschaffenheit vereinbart wurde und klagten wegen erheblicher Flächenabweichung. Sie hatten keinen Erfolg, da die Angaben zur Wohnfläche nicht notariell beurkundet war. Dies entspricht der Rechtsprechung des BGH. OLG Düsseldorf 09.07.2016 Az.: 24 U 17/16</p>
<p>&nbsp;</p>
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