Ohne Belehrung haftet der Architekt
Ein auf den Vorwurf fehlerhafter Planung gestützter Schadensersatzanspruch gegen den Architekten ist ausgeschlossen, wenn der Bauherr die mangelhafte Planung bzw. Ausführung sogar wünscht.Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr Bedeutung und Tragweite der Fehlerhaftigkeit der Planung erkannt hat. Davon kann nur weiterlesen…