Einkommensteuererklärung

Viele Steuerpflichtige müssen die Einkommensteuererklärung 2017 bis zum 31.05.2018 dem zuständigen Finanzamt einreichen. Dazu verpflichtet sind :

  • diejenigen, die einen individuellen Freibetrag haben, der die Lohnsteuer senkt, die sie monatlich  abführen müssen (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag);
  • ein zusammenveranlagtes Paar, das die Steuerklassenkombination 3 und 5 beziehungsweise 4 mit Faktor hat, oder von denen einer die Steuerklasse 6 hat;
  • Steuerpflichtige, die mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhielten oder
  • Menschen, die Vermietungs- oder Kapitaleinkünfte haben, die 410 Euro übersteigen

Für viele Arbeitnehmer lohnt es sich die Einkommensteuererklärung freiwillig abzugeben, da häufig mit Steuererstattungen zu rechnen ist. Für diese freiwilligen Abgaben beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre. Diese Steuerbürger können also noch die Einkommensteuererklärung von 2014 einreichen.  Die Kosten für eine Ehescheidung können seit dem Jahr 2013 steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden.