Bauträger und Übergabe
Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger Aus der Makler – und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch weiterlesen…