Banken dürfen auch von Geschäftsleuten und Firmen bei der Vergabe von Krediten keine Bearbeitungsgebühr berechnen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 04.07.2017 in zwei Fällen entschieden. Damit übertragen die Karlsruher Richter ihre Grundsätze eines wegweisenden Urteils zu Kreditgebühren bei Verbraucherkrediten von 2014 auf den Unternehmensbereich. Die Banken müssen ihren finanziellen Aufwand demzufolge künftig generell nur über die Kreditzinsen decken.
Bei dem Versuch, Kosten in einem von der Laufzeit unabhängigen Extra-Posten auf die Kunden zu übertragen, werden diese unangemessen beanchteiligt.Für Unternehmer gilt nach der neuen Entscheidung nichts anderes. Es ist nicht ersichtlich, warum diese vor einer einseitigen Gestaltungsmacht der Banken weniger geschützt werden müssten als Privatleute (Az. XI ZR 233/16 u.a.).
Hier gilt die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist. Wer als Selbstständiger oder Gewerbetreibender bei einem Firmenkredit Kreditbearbeitungsgebühren in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 gezahlt hat, kann diese mit Verzinsung zurückfordern.