Verzicht auf Verjährungseinrede
Bei einem Verzicht auf Verjährungseinrede droht Gefahr. Rügt ein Auftraggeber kurz vor der Verjährung Mängel und verzichtet daraufhin der Auftragnehmer auf die Erhebung der Einrede der Verjährung, ist es ratsam, diesen Verzicht zeitlich zu begrenzen. Ansonsten verlängert sich der Gewährleistungszeitraum weiterlesen…