2.500 € Reparaturaufwand ist bedeutender Wert
Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht weiterlesen…