Schäden an Mietwohnung als Werbungskosten
Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 09.05.2017 weiterlesen…