Wenn zwei nicht verheiratete Lebensgefährten einen Erbvertrag schließen und später heiraten, kann dieser Erbvertrag nach einer Scheidung wirksam bleiben.
Dies soll jedenfalls gelten,wenn im Erbvertrag keine anderslautende Regelung für den Fall der
Scheidung getroffen wurde.
BGH 22.05.2024 VI ZB 26 / 23
