Schutz des Eigentums im Trennungsjahr
Besonders bedürftige Menschen müssen kein Wohneigentum verkaufen, wenn sie im Trennungsjahr weiter Sozialleistungen beziehen. Der Verkauf eines gemeinsamen Wohnhauses der Nocheheleute ist einer Empfängerin von Grundsicherung nicht zumutbar. Die Ehefrau ist nach der Trennung aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und weiterlesen…