Einbehalt von Werklohn

Bestehen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer mehrere Verträge über Bauleistungen an verschiedenen Bauvorhaben, kann der Einbehalt des  Werklohnes nur wegen Mängeln des jeweils betroffenen Bauvorhabens geltend gemacht werden. Der Einbehalt des Werklohnes durch den Auftraggeber wegen Mängeln an einem anderen weiterlesen…

Abnahme und Mängelansprüche

Der Auftraggeber eines BGB-Bauvertrages kann Mängelrechte grundsätzlich erst nach Abnahme des Werkes geltend machen. Im vorliegenden Fall waren die mit erheblichen Mängeln behafteten Maurerarbeiten zu keinem Zeitpunkt abnahmereif. Vor Abnahme besteht für den Auftraggeber nur der Anspruch auf mangelfreie Herstellung weiterlesen…