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	<title>Steuerrecht Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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	<description>Erbrecht &#124; Steuerrecht &#124; Mietrecht</description>
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	<title>Steuerrecht Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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		<title>Bauträger und Übergabe</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Feb 2020 15:58:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[bauträger]]></category>
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		<category><![CDATA[rate]]></category>
		<category><![CDATA[übergabe]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger Aus der Makler &#8211; und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/bautraeger-und-uebergabe/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Verweigerung der Übergabe durch den Bauträger</p>
<p>Aus der Makler &#8211; und Bauträgerverordnung ergibt sich, dass eine neu errichtete Eigentumswohnung bei Bezugsfertigkeit an den Käufer zu übergeben ist. Restarbeiten und die Beseitigung etwaiger Mängel stehen dann meist aber noch aus. Auch wenn die Wohnung bereits bewohnbar ist.</p>
<p>Es kann daher sein, dass die Kaufpreisrate für die Gesamtfertigstellung noch offen ist. Der Bauträger hat dann, mangels Fälligkeit der ausstehenden Beträge, kein Recht, die Übergabe bei Bezugsfertigkeit bis zur Zahlung der ausstehenden Beträge zu verweigern. ( LG Landshut 07.01.2020 ; Az.: 72 O 4112/19 )</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Einkommensteuererklärung</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/einkommensteuererklaerung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 12 Apr 2018 15:14:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[einkommensteuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[kosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Viele Steuerpflichtige müssen die Einkommensteuererklärung 2017 bis zum 31.05.2018 dem zuständigen Finanzamt einreichen. Dazu verpflichtet sind : diejenigen, die einen individuellen Freibetrag haben, der die Lohnsteuer senkt, die sie monatlich  abführen müssen (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag); ein zusammenveranlagtes Paar, das die Steuerklassenkombination <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/einkommensteuererklaerung/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Steuerpflichtige müssen die Einkommensteuererklärung 2017 bis zum 31.05.2018 dem zuständigen Finanzamt einreichen. Dazu verpflichtet sind :</p>
<ul>
<li>diejenigen, die einen individuellen Freibetrag haben, der die Lohnsteuer senkt, die sie monatlich  abführen müssen (Ausnahme: Behinderten-Pauschbetrag);</li>
<li>ein zusammenveranlagtes Paar, das die Steuerklassenkombination 3 und 5 beziehungsweise 4 mit Faktor hat, oder von denen einer die Steuerklasse 6 hat;</li>
<li>Steuerpflichtige, die mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld erhielten oder</li>
<li>Menschen, die Vermietungs- oder Kapitaleinkünfte haben, die 410 Euro übersteigen</li>
</ul>
<p>Für viele Arbeitnehmer lohnt es sich die Einkommensteuererklärung freiwillig abzugeben, da häufig mit Steuererstattungen zu rechnen ist. Für diese freiwilligen Abgaben beträgt die Festsetzungsfrist 4 Jahre. Diese Steuerbürger können also noch die Einkommensteuererklärung von 2014 einreichen.  Die Kosten für eine Ehescheidung können seit dem Jahr 2013 steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schäden an Mietwohnung als Werbungskosten</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/schaeden-an-mietwohnung-als-werbungskosten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 11 Oct 2017 13:03:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Mietrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuererklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Werbunngskosten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 09.05.2017 <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/schaeden-an-mietwohnung-als-werbungskosten/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="sfitemRichText" data-sf-field="Summary" data-sf-ftype="LongText">Aufwendungen zur Beseitigung nachträglich eingetretener Schäden</div>
<h4 class="sfitemRichText" data-sf-field="Summary" data-sf-ftype="LongText"></h4>
<div class="sfitemRichText" data-sf-field="Summary" data-sf-ftype="LongText">Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. Dies hat der <span class="zit">Bundesfinanzhof</span> mit Urteil vom 09.05.2017 klargestellt. In diesen Fällen handele es sich nicht um sogenannte anschaffungsnahe Herstellungskosten (<span class="zit">§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG</span>), entschied das Gerichts (Az.: IX R 6/16).</div>
<div class="sfitemRichText" data-sf-field="FullText" data-sf-ftype="LongText">
<p>Im zugrundeliegenden Streitfall hatte die Klägerin im Jahr 2007 eine vermietete Eigentumswohnung erworben. Zum Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen und Lasten befand sich die Wohnung in einem betriebsbereiten und mangelfreien Zustand. Im Folgejahr kam es im Rahmen des nach <span class="zit">§ 566 BGB</span> auf die Klägerin übergegangenen Mietverhältnisses zu Leistungsstörungen. Die Mieterin verweigerte die Leistung fälliger Nebenkostenzahlungen. Vor diesem Hintergrund kündigte die Klägerin das Mietverhältnis. Im Zuge der Rückgabe der Mietsache stellte die Klägerin umfangreiche, von der Mieterin jüngst verursachte Schäden wie eingeschlagene Scheiben an Türen, Schimmelbefall an Wänden und zerstörte Bodenfliesen an der Eigentumswohnung fest. Darüber hinaus hatte die Mieterin einen Rohrbruch im Badezimmer nicht gemeldet. Dadurch war es zu Folgeschäden gekommen. Zur Beseitigung dieser Schäden machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung für 2008 Kosten in Höhe von rund 20.000 Euro als sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand geltend. Sie behauptete, mangels Zahlungsfähigkeit der Mieterin keine Ersatzansprüche gegen diese durchsetzen zu können.</p>
<p>Der <span class="zit">BFH</span> gab der Klägerin Recht. Die Kosten entstanden für Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Schadens, der im Zeitpunkt der Anschaffung nicht vorhanden war. Also für einen Schaden, der nachweislich erst zu einem späteren Zeitpunkt durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist. Daher sind die Kosten nicht den anschaffungsnahen Herstellungskosten zuzuordnen. Solche Aufwendungen können als sogenannter Erhaltungsaufwand und damit als Werbungskosten sofort abgezogen werden.</p>
</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Personenbezogene Ermittlung bei häuslichem Arbeitszimmer</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/personenbezogene-ermittlung-bei-haeuslichem-arbeitszimmer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Mar 2017 10:11:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Steuerrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der BFH ist von einem objektbezogenem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgewichen. Die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer waren bisher unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt. Nunmehr kann der Höchsbetrag von jedem <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/personenbezogene-ermittlung-bei-haeuslichem-arbeitszimmer/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/personenbezogene-ermittlung-bei-haeuslichem-arbeitszimmer/">Personenbezogene Ermittlung bei häuslichem Arbeitszimmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der BFH ist von einem objektbezogenem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgewichen. Die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer waren bisher unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt. Nunmehr kann der Höchsbetrag von jedem Steuerpflichtigen in voller Höhe in Anspruch genommen werden, der das Arbeitszimmer nutzt, sofern die Voraussetzungen des § 4 V 1 Nr.6b S.2 EStG erfüllt sind; BFH 15.12.2016 VI R 89/13, VI R 53/12 .</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/personenbezogene-ermittlung-bei-haeuslichem-arbeitszimmer/">Personenbezogene Ermittlung bei häuslichem Arbeitszimmer</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
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