Personenbezogene Ermittlung bei häuslichem Arbeitszimmer
Der BFH ist von einem objektbezogenem Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgewichen. Die abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer waren bisher unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 € begrenzt. Nunmehr kann der Höchsbetrag von jedem Weiterlesen …
