Erbrecht

Ein Behindertentestament zum Nachteil des Sozialhilfeträgers ist zulässig. OLG Hamm, 15.02.2017; Az.: 10 U 13/16

Ein Behindertentestament ist nicht sittenwidrig, wenn das behinderte Kind im Erbfall weiter auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist. Eltern müssen einem behinderten Kind ab einer gewissen Vermögensgröße keinen Erbteil per Testament hinterlassen, der den Pflichtteil übersteigt..