Mietrecht

Die Kanzlei Christoph Hofmann betreut seit 2003 in rechtlichen Fragen sowohl Mieter als auch Vermieter.

Die Beratung erstreckt sich auf Mietwohnrecht und Gewerberaumrecht.

Dabei begleiten wir Sie bei der Erstellung von Mietverträgen bis zum Abschluss des Mietvertrages.

Außerdem unterstützen wir Sie gerne bei der Übergabe oder Abnahme von Mietobjekten.

Mietrecht - Wohnraummiete
Seit dem 01.11.2015 gilt das neue Melderecht. Mit dem Inkrafttreten müssen Vermieter bei der An – und Abmeldung ihrer Mieter mitwirken. Dazu bieten wir ein entsprechendes Formular als Download an.

Mietrecht - Gewerberaummiete
Zwischen einem Gewerberaummietvertrag und einem Wohnraummietvertrag bestehen teils erhebliche Unterschiede. Das Wohnraummietrecht hat den sozialen Schutz des Mieters zum Ziel. Daher hat der Gesetzgeber einen starken rechtlichen Mieterschutz geschaffen.

Das Gewerbemietrecht hingegen geht von einem Kräftegleichgewicht der Parteien aus. Im Geschäftsleben setzt der Gesetzgeber voraus, dass der gewerbliche Mieter ausreichend Sachverstand und Fachwissen besitzt um seine Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis zu erkennen.

In der Praxis sind viele Vertragsbestandteile aber nur schwer verständlich. So gibt’s es z.B. keine Beschränkung auf die ortsübliche Miete.

Daher ist es empfehlenswert gerade im Bereich Gewerberaummiete rechtzeitig den Rat eines Anwalts einzuholen, da die Anmietung und Vermietung von Geschäfts-, Produktions- und Büroräumen oft mit ganz erheblichen und vor allem langfristigen Kosten und Verpflichtungen verbunden ist.

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