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	<title>Schaden Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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	<description>Erbrecht &#124; Steuerrecht &#124; Mietrecht</description>
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	<title>Schaden Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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		<title>2.500 € Reparaturaufwand ist bedeutender Wert</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/2-500-e-reparaturaufwand-ist-bedeutender-wert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Mar 2019 15:07:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[unfall]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €. Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein  abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/2-500-e-reparaturaufwand-ist-bedeutender-wert/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Bedeutender Wert ist ein Reparaturaufwand in Höhe von 2.500,00 €.</p>
<p>Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht in Nürnberg gegen einen Autofahrer einen Strafbefehl wegen Unfallflucht verhängt. Daraufhin musste er seinen Führerschein  abgeben. Dagegen wehrte er sich mit Erfolg beim Landgericht Nürnberg-Fürth (AZ: 5 Qs 58/18).</p>
<p>Grund für den Rechtsstreit war ein Unfall beim Parken, bei dem ein Schaden von circa 2.100 € am Fahrzeug des Geschädigten entstanden war. Es sei kein Sachschaden von „bedeutendem Wert“ nach Paragraf 69 Absatz 2 Nr. 3 Strafgesetzbuch entstanden, meinte das Gericht. Davon könne erst gesprochen werden, wenn der Reparatursaufwand 2.500,00 € netto übersteige.</p>
<p>Der bisherige Mindestbetrag von 1.800,00 € sei nicht mehr zu rechtfertigen. Es muss eine Wertanpassung geben, meinten die Richter. Dabei ist die Einkommensentwicklung zu berücksichtigen, sowie der Kostenbetrag, der für die Reparatur des Fahrzeuges aufgebracht werden musste, so das Landgericht weiter in seiner Urteilsbegründung.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wer zur Selbsthilfe greift und ein die Einfahrt blockierendes Auto zur Seite rollt, kann straffrei bleiben. Auch dann, wenn das Auto dabei unwissentlich beschädigt wird. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München  (Az.: 132 C 2617/18).</p>
<p>Ein Autofahrer fuhr mit seinem Van samt Anhänger in die Innenstadt . Vor einer zu engen Hofeinfahrt stellte er das Auto in eine Feuerwehranfahrtszone, blockierte die gesamte Einfahrt und verließ das Auto. Kurze Zeit später wollte ein Anwohner mit seinem Auto durch die Einfahrt zu seiner Garage im Hof.</p>
<p>Der Van war nicht abgeschlossen, und so stellte der Anwohner den Automatikhebel von Parkstellung auf Leerlauf, löste die Handbremse und rollte den Van soweit, dass er mit seinem Auto in den Hof fahren konnte. Kurz darauf kehrte der Fahrer des Vans zurück. Dabei stellte er fest, dass das unsachgemäße Schieben die Automatik beschädigt hatte.</p>
<p>Den Schaden in Höhe von 1.300, 00 € forderte er vom Anwohner zurück. Die Sache ging vor Gericht, welches die Klage abwies. Der Anwohner sei durch das unberechtigte Abstellen in seinem Besitz gestört worden, da er nicht in seine Garage fahren konnte. Daher hatte er ein Selbsthilferecht.</p>
<p>Und es ist nicht so offensichtlich oder allgemein bekannt, dass ein bei nicht steckendem Schlüssel per Hand verstelltes Automatikgetriebe Schaden nimmt. Es lag daher keine wissentliche Beschädigung vor. Außerdem war für den Anwohner nicht erkennbar gewesen, wann der Falschparker zurückkommt und so ein Abwarten nicht zumutbar.</p>
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		<title>Brandschaden am Nachbarhaus</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/brandschaden-am-nachbarhaus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Feb 2018 10:08:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Zivilrecht allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Nachbar]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des BGH für einen Brandschaden am Nachbarhaus haften, der durch Arbeiten am Dach seines Hauses entstanden ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. So entschied der BGH. Der Versicherung steht aus übergegangenem <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/brandschaden-am-nachbarhaus/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div id="pl-693"  class="panel-layout" ><div id="pg-693-0"  class="panel-grid panel-no-style" ><div id="pgc-693-0-0"  class="panel-grid-cell" ><div id="panel-693-0-0-0" class="so-panel widget widget_sow-editor panel-first-child panel-last-child" data-index="0" ><div
			
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	<p>Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des BGH für einen Brandschaden am Nachbarhaus haften, der durch Arbeiten am Dach seines Hauses entstanden ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an. So entschied der BGH. Der Versicherung steht aus übergegangenem Recht ein verschuldensunabhängiger nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch zu. Das ergibt sich aus entsprechender Anwendung von § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG.</p>
<p>Im Jahr 2011 war ein Gebäude nach Arbeiten am Flachdach abgebrannt. Der Handwerker hatte Heißklebearbeiten ausgeführt, dabei war ein Glutnest unter den Dachbahnen entstanden. Die Versicherung des ebenfalls beschädigten Nachbarhauses verlangte von den Erben der inzwischen gestorbenen Eigentümer fast 98.000 Euro. Der bereits, wegen schuldhafter Handlung, zur Zahlung verurteilte Dachdecker ist insolvent.</p>
<p>In den Vorinstanzen hatte die Versicherung keinen Erfolg. Jetzt muss das Oberlandesgericht Naumburg den Fall noch einmal verhandeln und über die Höhe des Anspruchs entscheiden.</p>
<p>Entscheidend sei der Anspruch auf einen nachbarrechtlichen Ausgleich (Paragraf 906 BGB). Dieser ist nach der Rechtsprechung des BGH gegeben, wenn von einem Grundstück eine rechtswidrige Einwirkung - hier das Feuer - auf ein anderes Grundstück ausgeht, die der Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss und nicht unterbinden kann. Die Beeinträchtigung muss dabei auf den Willen des Eigentümers oder Besitzers zurückgehen. In diesem Fall war das der Auftrag zur Reparatur des Daches an den Handwerker, der den Brandschaden verursacht hat. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Auftraggeber bei der Auswahl des Handwerkers Sorgfaltspflichten verletzt habe.</p>
<p>( BGH 09.02.2018 V ZR 311/16 )</p>
<p>Problematisch ist, dass diese verschuldensunabhängige Haftung existenzvernichtend sein kann. Eine Feuerversicherung ersetzt z.B. regelmäßig nur Schäden am versicherten Gebäude, nicht aber am Nachbargebäude. Auch der Eintritt einer Gebäudehaftpflichtversicherung ist nicht sicher und muss im Einzelfall anhand der Police geprüft werden.</p>
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</div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/brandschaden-am-nachbarhaus/">Brandschaden am Nachbarhaus</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
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