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	<title>Erbrecht Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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	<description>Erbrecht &#124; Steuerrecht &#124; Mietrecht</description>
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	<title>Erbrecht Archive | Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</title>
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		<title>Scheidung und Erbrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 20 Jan 2026 06:55:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn zwei nicht verheiratete Lebensgefährten einen Erbvertrag schließen und später heiraten, kann dieser Erbvertrag nach einer Scheidung wirksam bleiben. Dies soll jedenfalls gelten,wenn im Erbvertrag keine anderslautende Regelung für den Fall der Scheidung getroffen wurde. BGH 22.05.2024 VI ZB 26 <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-erbrecht/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn zwei nicht verheiratete Lebensgefährten einen Erbvertrag schließen und später heiraten, kann dieser Erbvertrag nach einer Scheidung wirksam bleiben.</p>
<p>Dies soll jedenfalls gelten,wenn im Erbvertrag keine anderslautende Regelung für den Fall der<br />
Scheidung getroffen wurde.</p>
<p>BGH 22.05.2024 VI ZB 26 / 23 </p>
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		<title>Scheidung und Erbschaft</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-erbschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Aug 2020 14:09:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Ehescheidung]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<category><![CDATA[Erbschaft]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Erbschaft im Fall der Scheidung Sofern bei Eheschließung keine ehevertragliche Regelung getroffen wurde, leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird. Für die Berechnung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich sind beide Ehegatten <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/scheidung-und-erbschaft/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Erbschaft im Fall der Scheidung</p>
<p>Sofern bei Eheschließung keine ehevertragliche Regelung getroffen wurde, leben Ehegatten grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei Scheidung ein Zugewinnausgleich durchgeführt wird.</p>
<p>Für die Berechnung eines Anspruchs auf Zugewinnausgleich sind beide Ehegatten gesetzlich verpflichtet, Auskunft über ihr Vermögen im Zeitpunkt der Eheschließung (Anfangsvermögen), im Zeitpunkt der Trennung (Trennungsvermögen) sowie im Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages (Endvermögen) zu erteilen.</p>
<p>Ein Ehegatte hat während der Ehezeit dann einen  Zugewinn erzielt, wenn sein Endvermögen größer ist als sein Anfangsvermögen. Ein Ausgleichsanspruch entsteht dann, wenn der Zugewinn des einen Ehegatten den Zugewinn des anderen übersteigt. Der Zugewinnausgleichsanspruch besteht in der Hälfte des Überschusses.</p>
<p>Erbt ein Ehegatte kurz vor der Hochzeit eine schuldenfreie Immobilie, so stellt der Wert der Immobilie eine Aktivposition im Anfangsvermögen dar. Ist die Immobilie auch noch zum Ehezeitende vorhanden, ist der Wert zu diesem Zeitpunkt im Endvermögen zu berücksichtigten. Eine geerbte Immobilie führt daher nur dann zu einem Vermögenszuwachs, wenn diese nach der Eheschließung im Wert gestiegen ist. Der andere Ehegatte nimmt daher über den Zugewinnausgleich lediglich an der Wertsteigerung teil. Der Erbschaftsgegenstand an sich ist daher nicht hälftig aufzuteilen.</p>
<p>Dasselbe gilt, wenn der Ehegatte während der Ehe eine Immobilie erbt. In diesem Fall handelt es sich um sog. privilegiertes Anfangsvermögen. Diese Ausführungen zur Erbschaft im Fall der Scheidung gelten  auch für Schenkungen.</p>
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		<title>Urlaubsanspruch ist vererbbar</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/urlaubsanspruch-ist-vererbbar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 31 Jan 2019 11:05:10 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Urlaubsanspruch ist vererbbar, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Damit hat sich das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber künftig eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommenen Jahresurlaub verlangen. Das BAG hat <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/urlaubsanspruch-ist-vererbbar/">Weiterlesen …</a></p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Urlaubsanspruch ist vererbbar, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.</p>
<p>Damit hat sich das Gericht von seiner bisherigen Rechtsprechung verabschiedet. Die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers können vom Arbeitgeber künftig eine finanzielle Vergütung für dessen nicht genommenen Jahresurlaub verlangen.</p>
<p>Das BAG hat sich mit dem Urteil der Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) angeschlossen. Dieser hatte zuvor entschieden, dass es unionsrechtlich geboten sei, dass der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod untergeht und dessen Erben eine finanzielle Vergütung vom Arbeitgeber verlangen können (EuGH, Urteil vom 6.11. 2018, Az: C‑570/16; C-569/16). Das BAG hatte dem Gerichtshof zuvor die entsprechenden Fälle zur Entscheidung vorgelegt.</p>
<p>Der EuGH hat sich daraufhin mit seiner Entscheidung eindeutig positioniert. Er bestätigte, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nach Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergehen darf. Die Erben des verstorbenen Arbeitnehmers könnten zudem eine finanzielle Vergütung, für den von ihm nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen.</p>
<p>Sofern aber das nationale Recht eine solche Möglichkeit ausschließe und daher mit dem Unionsrecht unvereinbar sei, könnten sich Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen. Dies sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber. Das nationale Gericht muss die in Rede stehende Regelung im Einklang mit EU-Recht auslegen oder die nationale Regelung unangewendet lassen, lautete das Urteil des EuGH</p>
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		<title>Erbrecht, Erbschaftsteuer</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/erbrecht-erbschaftsteuer/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 04 Apr 2017 14:10:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein vom Erblasser, nach einem Erbverzicht, bisher nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund des Erbanfalls. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilberechtigten, ohne das es auf die <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/erbrecht-erbschaftsteuer/">Weiterlesen …</a></p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein vom Erblasser, nach einem Erbverzicht, bisher nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch gehört zu seinem Nachlass und unterliegt bei seinem Erben der Besteuerung aufgrund des Erbanfalls. Damit entsteht die Erbschaftsteuer bereits mit dem Tode des Pflichtteilberechtigten, ohne das es auf die Geltendmachung des Anspruchs durch dessen Erben ankommt.</p>
<p>Nach Auffassung des BFH unterliegt ein vom Erblasser nicht geltend gemachter Pflichtteilsanspruch bei seinem Erben der Besteuerung bereits aufgrund des Erbanfalls. Das Vermögen des Erblassers gehe im Wege der Gesamtrechtsnachfolge als Ganzes auf den Erben über. Dazu gehöre auch ein dem Erblasser zustehender Pflichtteilsanspruch, weil dieser Anspruch kraft Gesetzes vererblich sei. Für die Besteuerung ist nicht erforderlich, dass der Erbe den geerbten Pflichtteilsanspruch geltend mache.</p>
<p>Demgegenüber unterliegt ein Pflictteilsanspruch, der in der Person des Pflichtteilsberechtigten entsteht, erst mit der Geltendmachung der Erbschaftsteuer.    BFH 07.12.2016; Az.: II R 21/14</p>
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		<title>Erbrecht</title>
		<link>https://ra-christophhofmann.de/erbrecht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Christoph Hofmann]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2017 10:23:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Erbrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Testament]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ein Behindertentestament zum Nachteil des Sozialhilfeträgers ist zulässig. OLG Hamm, 15.02.2017; Az.: 10 U 13/16 Ein Behindertentestament ist nicht sittenwidrig, wenn das behinderte Kind im Erbfall weiter auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist. Eltern müssen einem behinderten Kind ab einer <a class="more-link" href="https://ra-christophhofmann.de/erbrecht/">Weiterlesen …</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/erbrecht/">Erbrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Behindertentestament zum Nachteil des Sozialhilfeträgers ist zulässig. OLG Hamm, 15.02.2017; Az.: 10 U 13/16</p>
<p>Ein Behindertentestament ist nicht sittenwidrig, wenn das behinderte Kind im Erbfall weiter auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist. Eltern müssen einem behinderten Kind ab einer gewissen Vermögensgröße keinen Erbteil per Testament hinterlassen, der den Pflichtteil übersteigt..</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://ra-christophhofmann.de/erbrecht/">Erbrecht</a> erschien zuerst auf <a href="https://ra-christophhofmann.de">Rechtsanwalt Christoph Hofmann | Darmstadt &amp; Griesheim</a>.</p>
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