Steuerrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Hofmann ist das Steuerrecht.

Unsere steuerrechtliche Tätigkeit beinhaltet auch die Ausarbeitung von privaten Einkommensteuererklärungen, verbunden mit der Prüfung der entsprechenden Einkommensteuerbescheide sowie einem eventuellem Rechtsmittelverfahren.

Selbstständige und Existenz-Gründer

Unternehmer, Gewerbetreibende und Existenz-Gründer werden sehr häufig mit rechtlichen und steuerlichen Themen konfrontiert. Wir bieten Ihnen Unterstützung und Beratung in dem Bereich Steuerrecht und auch Steuerberatung.

Für selbständige Unternehmer und Gewebetreibende kann die Gewinnermittlung mit Umsatzsteuererklärung und Gewerbesteuererklärung angefertigt werden. Die Bearbeitung der Umsatzsteuervoranmeldung mit Buchführung wird ebenfalls angeboten. In diesem Zusammenhang - und nach gesonderter Beauftragung im Rahmen des Steuerrechts - werden noch ausstehende Rechnungsbeträge bei den jeweiligen Schuldnern angemahnt und ggf. gerichtlich geltend gemacht. Forderungsmanagement.

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